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Verbesserung der Nistmöglichkeiten
Grundlagen

Einige Arten besiedeln unsere Nisthilfen sofort nach ihrer Anbringung. Manchmal braucht es aber etwas Geduld, bis bestimmte Arten die Nistgelegenheiten finden und annehmen. Je größer der Artenreichtum und die Bestandsdichte in der Umgebung ist, desto schneller erfolgt eine Besiedlung. Da viele Wildbienen ortstreu sind, nisten sie bevorzugt dort, wo sie sich selbst entwickelt haben, vorausgesetzt, es sind geeignete Nistgelegenheiten vorhanden. Schließlich war ja das Nistplatzangebot für die letzte Generation gut. Man kann diese Tatsache ausnützen und von einigen Arten hohe Nestdichten erzielen, wenn man die Nisthilfen Jahr für Jahr ergänzt oder verbessert. Voraussetzung für eine Steigerung der Nestdichte ist natürlich ein entsprechend gutes Nahrungsangebot in der Umgebung.

Nisthilfen-Anlage

Eine vom Autor konzipierte Nistanlage für Wildbienen im April. Zu der Anlage gehören auch ein sandig-lehmiger Nistplatz für Erdnister, markhaltige Stengel und ein Hummelnistkasten. Das Gestell hat die Struktur eines Bücherregals und als Windschutz eine Rückwand. Es ist Absicht, daß noch nicht alle Ebenen vollständig mit Objekten bestückt sind. So bleibt Platz für neue Nisthilfen und für den sukzessiven Aufbau des Wildbienenbestands. (Bild aus meinem Buch »Wildbienen - Die anderen Bienen«.)

Die verschiedenen Möglichkeiten, wie man geeignete Nistgelegenheiten schaffen kann, habe ich nach thematischen und praktischen Gesichtspunkten geordnet und deshalb auf mehrere Seiten verteilt.

Auch wenn eigenen Experimenten keine Grenzen gesetzt sind, so geschieht es leider immer wieder, daß wichtige Details nicht eingehalten werden. Das Ziel all unserer Bemühungen sollte doch sein, ein möglichst großes Spektrum an Arten zu fördern.


Aus pädagogischer Sicht ist allerdings die einem Kind gegebene Möglichkeit, die Verhaltensweisen auch nur einer einzigen Art wie der häufigen Rostroten Mauerbiene (Osmia bicornis) aus nächster Nähe beobachten zu können, von besonderem Wert.


In diesem Falle kommt es nicht auf die Zahl der Arten an, sondern die Schaffung einfacher Beobachtungsmöglichkeiten.

Mangelhafte Nisthilfen führen meist zu einer geringen Besiedlung oder verhindern diese sogar und lassen enttäuschte Akteure zurück. Auf mir zugesandten Fotos von Nisthilfen aus Holz sehe ich in solchen Fällen, daß nur wenige Bohrgänge besiedelt wurden oder daß es sich bei den Besiedlern nur um wenige besonders anspruchslose Arten handelte. Ähnliches gilt für künstliche Steilwände für Erdnister, die dann für grabende Arten praktisch wertlos sind, wenn sie aus sehr tonigem Lehm hergestellt wurden. Näheres und Beispiele zu diesem Problem finden Sie auf den Seiten über untaugliche Nisthilfen.

Mit den hier beschriebenen Nisthilfen können wir maximal 25% der in Gärten auftretenden Arten helfen, da das Gros der Arten in selbstgegrabenen Hohlräumen im Erdboden nistet! Ein Beispiel: Von 115 in meinem früheren Garten beobachteten Bienenarten besiedelten »nur« 35 Arten die angebotenen Nisthilfen. Unter diesem Begriff sind aber alle (!) Typen von Nistweisen gemeint, nicht nur die Nistgelegenheiten für die anpassungsfähigen Hohlraumbesiedler. Alle anderen Arten traten auf, weil ich ihnen ein attraktives Nahrungsangebot (Pollen!) bereitgestellt hatte.


Ich empfehle, die Vorschläge genau zu lesen und möglichst auch zu befolgen. Sie beruhen auf 42 Jahren Erfahrung mit der Ansiedlung und Förderung von Wildbienen. Nicht die optische Ästhetik einer Nisthilfe oder eines Wildbienenhauses ist entscheidend für deren Besiedlung, sondern ihre Qualität, die sich möglichst an dem natürlichen Vorbild orientieren und dieses nachahmen sollte.

»Wildbienenhotel« bzw. »Bienenhotel« und »Insektenhotel«:
irreführende Bezeichnungen für Nisthilfen

Nicht nur im Handel der Bau- und Gartenmärkte, sondern auch auf immer mehr Internetseiten, manche davon fachlich fragwürdig, und nicht zuletzt in Broschüren, die sich mit der Ansiedlung von Wildbienen befassen, werden die Begriffe »Wildbienenhotel«, »Bienenhotel« oder »Insektenhotel« gebraucht. Diese Begriffe sind jedoch irreführend und völlig unpassend. Zwar gibt es Individuen (meist Männchen), die hin und wieder in den Hohlräumen der Nisthilfen übernachten (ähnlich den Menschen in einem Hotel), doch verbringen die meisten Individuen aufgrund ihrer langen Entwicklungszeit vom Ei bis zum Vollinsekt und durch die meist folgende Diapause (Ruhephase) in den bereitgestellten Nisthilfen viele Monate, manche sogar 2 bis 3 Jahre.


Es geht also nicht um eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit, sondern um eine langfristige Besiedlung durch ihre Bewohner (ähnlich den Menschen in einem Haus)!


Frage: Würden Sie als Gast in einem Hotel Möbelstücke nach draußen befördern, putzen, Zimmer tapezieren, Wände hochziehen oder Türen einbauen? Wohl kaum. All dies machen aber die Weibchen, die die Nisthilfen für ihre Brutfürsorge nutzen. Und wir Menschen führen diese Tätigkeiten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung aus.

Außerdem umfaßt der Begriff »Nisthilfen« ein viel größeres Spektrum an Nistangeboten als der Begriff »Wildbienenhotel«, unter dem in der Regel nur das sehr eingeschränkte Angebot für ungefährdete, häufige Besiedler vorhandener oberirdischer Hohlräume verstanden wird, die ein solches Angebot nicht benötigen, weil sie im Siedlungsbereich ausreichende Möglichkeiten vorfinden. Allerdings bleiben mehr als 90% der als »Insektenhotel« bezeichneten Objekte unbesiedelt oder werden nur von zwei oder drei häufigen Arten genutzt, wie eigene Untersuchungen und Studien Dritter zeigen. Wenn schon an Stelle der neutralen und fachlich wie sprachlich eindeutigen und viel umfassenderen Bezeichnung »Nisthilfen« ein anderer Name für eine Nistanlage verwendet werden soll, dann wäre »Wildbienenhaus« zumindest zutreffender, wenngleich hiermit auch wiederum vorwiegend Nistangebote für Hohlraumbewohner gemeint sind. Man könnte auch den Begriff »Wildbienenstand« benutzen, wenn es sich um eine größere Anlage handelt. Websites oder Schriften, die sich ernsthaft mit dem Thema »Wildbienen« befassen wollen, sollten deshalb den Begriff »Wildbienenhotel« nicht verwenden. Natürlich ist mir bewußt, daß dieser Begriff trotz meiner vielen Vorträge, Schriften und trotz dieses Portals kaum mehr aus der Welt zu schaffen ist. Dafür ist die Marktmacht der diversen »Hotel«-Hersteller zu stark, denen es ja in erster Linie nicht um die Sache, sondern um den Profit geht. Im privaten Bereich wird allzu oft ein untaugliches Produkt imitiert und so finden sich landauf, landab Objekte, die den an sie gesetzten Erwartungen nicht genügen. In den meisten Fällen sind diese Aktionen zwar oft gut gemeint und man glaubt, etwas für den Artenschutz und gegen das »Insektensterben« zu tun. Dabei sind auch im Siedlungsraum Pflanzengesellschaften aus Pionieren oder Wildstaudenbeete viel bedeutsamer für den Artenschutz als die Bereitstellung von Nistmöglichkeiten für Hohlraumbewohner. Denn nur hiermit können wir etwas für die vielen im Boden nistenden Arten tun, die rund 3/4 der nestbauenden Arten stellen.

Ist die Ansiedlung und Haltung von Wildbienen überhaupt erlaubt?


Hinweis: Rechtsberatung im Einzelfall darf nur ein Anwalt erteilen. Die nachfolgenden Informationen dienen daher nur dem Überblick. Ich bitte um Verständnis, daß Anfragen, die das Naturschutzrecht betreffen, von mir nicht beantwortet werden können. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Rechtsreferat bei Ihrem Regierungspräsidium oder Landratsamt.

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, auf einem Privatgrundstück oder auf dem Schulgelände Nisthilfen zur Ansiedlung von Hautflüglern anzubringen. Hierin gibt es keinen Unterschied z. B. zum Aufhängen von Nistkästen für höhlenbrütende Vögel.

Durch die Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) vom 25. August 1980 wurden erstmals auch sämtliche Bienen unter besonderen Schutz gestellt. (In der Verordnung wird die Überfamilien-Kategorie Apoidea fälschlich als »Bienen und Hummeln« bezeichnet). Dieser Schutz wurde in der Novelle vom 16.02.2005 erneut fortgeschrieben und zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 geändert. Nach den Vorschriften des §44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Wildbienen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Aneignung lebender und streng genommen selbst toter Exemplare von Wildbienen ist also verboten, es sei denn man hat eine Ausnahmegenehmigung oder untersucht ein Gebiet im öffentlichen Auftrag. (Näheres hierzu auch auf der Seite über das Sammeln von Wildbienen.)

Stechen Wildbienen?

Zahlreiche Bienen verteidigen ihre Nester gegenüber eindringenden Insekten, z. B. Nestkonkurrenten der eigenen Art oder Räubern und Parasiten. Gegenüber Menschen zeigen unter den heimischen Arten lediglich die Honigbiene und manche Hummeln ein Verteidigungsverhalten im Nestbereich. Die übrigen Bienen einschließlich der eusozialen Schmalbienen (Lasioglossum) verteidigen ihre Brut nicht, selbst wenn man sich an Stellen aufhält, wo Tausende von Weibchen dicht beieinander nisten.


Bei den hier behandelten Nisthilfen bedeutet selbst die Beobachtung in unmittelbarer Nähe der Nester weder für Kinder noch für Erwachsene eine Gefahr. Geht man mit dem Kopf zu nahe an den Nesteingang, sind höchstens die heimkehrenden Weibchen irritiert, weil die Nestumgebung jetzt anders aussieht als zu dem Zeitpunkt, als sie das Nest verlassen hatten.


Zur Verteidigung wird meist der Stachel eingesetzt, der ein Kennzeichen fast aller Stechimmen (Name!) (Hymenoptera Aculeata) ist. (Die Stachellosen Bienen der Tropen verteidigen sich durch Bisse oder durch die Abgabe von Sekreten.) Stammesgeschichtlich leitet sich der Stachel, den nur die Weibchen besitzen, aus einem Organ zur Eiablage (»Legebohrer«) ab. Bei den Grab‑, Weg‑ und Faltenwespen dient der Giftstachel in erster Linie zur Lähmung ihrer Beutetiere, mit denen sie ihre Brut versorgen. Bei den blütenbesuchenden Bienen hat er diese Funktion jedoch eingebüßt und dient nur noch als Waffe zur individuellen Verteidigung oder zur Verteidigung der Brut bzw. Futtervorräte. Während Honigbienen und manche Hummelarten wie die Baumhummel und Erdhummeln (Bombus hypnorum, Bombus-terrestris-Gruppe) in der Nähe des Nestes einen Störenfried gezielt angreifen und zu vertreiben versuchen, kommt es bei den anderen heimischen Bienen nur dann zu einem Stich, wenn sich die Weibchen individuell bedroht fühlen, z. B. wenn man die Tiere zwischen den Fingern drückt, mit bloßen Füßen auf sie tritt oder sie zwischen Bekleidung und Haut geraten. Es versteht sich von selbst, daß solche Handlungen an Nisthilfen zu unterbleiben haben und Kinder und Jugendliche von den verantwortlichen Erwachsenen entsprechend unterrichtet werden.

Gerade, wenn in Kindergärten oder Kindertagesstätten Nisthilfen angebracht werden sollen, kommt es immer wieder zu Sorgen der Eltern oder Verantwortlichen wegen einer möglichen Gefährdung. Wenn in der Umgebung Honigbienenhaltung betrieben wird, ist es im Außenbereich eines Kindergartens oder einer KITA nie auszuschließen, daß ein Kind von einer Honigbiene gestochen wird. Wollte man dies gänzlich vermeiden, wäre ein Verbot der Honigbienenhaltung nicht nur im näheren, sondern auch weiteren Umfeld des betroffenen Areals erfordlich. Da dies schon allein wegen der Rechtsgrundlage des Imkereiwesens nicht möglich ist, bleibt nur eine sachgerechte, unaufgeregte Unterrichtung der Kinder, wie sie sich im Falle eines Kontaktes mit Honigbienen (und staatenbildenden Wespen) verhalten sollen.

Während die Stiche von Honigbienen wie die der staatenbildenden Wespen wegen ihrer Schmerz und Schwellungen erzeugenden Wirkung gefürchtet sind, verursachen die Stiche der meisten Wildbienen, selbst die von Hummeln, nur einen geringen und nur wenige Minuten anhaltenden Schmerz. Zudem ist der Stich harmlos, es sei denn die gestochene Person ist spezifisch allergisch, ein allerdings seltener und bisher in der medizinischen Literatur nur in wenigen Fällen (unsachgemäße Hummelhaltung zur Tomatenbestäubung im Gewächshaus) dokumentierter Fall. Bei vielen Wildbienen, z. B. bei den Maskenbienen (Hylaeus) und den Sandbienen (Andrena), ist der Stachel so schwach, daß damit die menschliche Haut nicht durchdrungen werden kann. Selbst bei jahrelanger intensiver Beschäftigung mit Wildbienen kommt es selbst bei Experten nur selten zu einem Stich, in der Regel nur dann, wenn man die Weibchen mit den Fingern festhält, z. B. um sie für Beobachtungszwecke zu markieren oder bei der Abnahme von Pollen.

Der Stachel von Honigbienen, Hummeln und anderen Stechimmen hat kleine Widerhaken. Während jedoch Wespen und Wildbienen ihren Stachel nach dem Stich wieder aus der Haut herausziehen und mehrmals zustechen können, bleibt der Stechapparat der Honigbienen‑Arbeiterin hängen, reißt aus dem Bienenkörper heraus und pumpt selbständig die gesamte Giftmenge in die Einstichstelle. Eine Honigbiene kann deshalb in der Regel nur einmal stechen und stirbt an den Verletzungen, die durch das Herausreißen des Stachels im Hinterleib entstehen. Die Hummeln und die übrigen Bienen können mehrfach stechen, nehmen dadurch aber keinen Schaden. Dieser Unterschied im Stechvorgang beruht auf einer verschiedenartigen Ausbildung der Muskulatur und nicht, wie oft angenommen, auf unterschiedlich großen Widerhaken am Stachel dieser Hautflügler.


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